Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einfach Heiraten in Dänemark

Inhaberin: Eleonora Menke
Grüner Weg
25379 Herzhorn


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Einfach Heiraten in Dänemark und ihren Kundinnen und Kunden über Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung in Dänemark.


2. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket und kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • persönliche Beratung
  • Prüfung der individuellen Situation
  • Erstellung eines individuellen Dokumentenplans
  • Bereitstellung von Checklisten, Leitfäden und Handlungsempfehlungen
  • individuelle Hinweise zur optimalen Vorbereitung der Unterlagen
  • Prüfung eingereichter Dokumente
  • Unterstützung bei Rückfragen
  • Kommunikation mit den zuständigen dänischen Behörden
  • Einreichung der Unterlagen beim Familieretshuset
  • Begleitung bis zur Terminvereinbarung

Zusatzleistungen wie Hochzeitsfotografie oder Brautstyling sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich gebucht wurden.


3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald

  • die Buchung schriftlich (E-Mail, Messenger oder unterschriebener Vertrag) bestätigt wurde und
  • die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

4. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket.

Die gesetzliche Gebühr des dänischen Familieretshuset (derzeit 285,00 €) ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Agenturvergütung und wird gesondert berechnet.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist zunächst eine Anzahlung in Höhe von 200,00 € fällig.

Der Restbetrag ist spätestens nach Erteilung der Genehmigung durch das Familieretshuset und vor Vereinbarung des Hochzeitstermins zu zahlen.


5. Beginn der Leistung und Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Kundinnen und Kunden können ausdrücklich verlangen, dass Einfach Heiraten in Dänemark bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Mit Beginn der Bearbeitung werden insbesondere individuelle Beratungsleistungen, Dokumentenprüfungen, persönliche Handlungsempfehlungen, Checklisten, Leitfäden sowie eigens entwickelte Arbeitsabläufe und Erfahrungswerte zur Verfügung gestellt.

Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem auf seinen ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Leistung begonnen wurde, ist Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach § 357a BGB zu leisten.


6. Rücktritt und Kündigung

a) Rücktritt vor Beginn der Bearbeitung

Erfolgt der Rücktritt vor Beginn der Bearbeitung, werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet. Hiervon ausgenommen sind bereits entstandene Fremdkosten.

b) Rücktritt nach Beginn der Bearbeitung, aber vor Einreichung beim Familieretshuset

Mit Aufnahme der Bearbeitung beginnt die vereinbarte Beratungs- und Vorbereitungsleistung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • persönliche Beratung
  • individuelle Dokumentenprüfung
  • Erstellung eines persönlichen Ablaufplans
  • Bereitstellung von Checklisten
  • Weitergabe von Erfahrungswissen, internen Arbeitsabläufen und individuell entwickelten Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen

Diese Leistungen stellen einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert dar und gelten mit ihrer Bereitstellung als erbracht.

Die vereinbarte Anzahlung dient der Vergütung dieser bereits erbrachten Leistungen und wird daher bei einem Rücktritt nach Beginn der Bearbeitung grundsätzlich nicht erstattet.

Weitergehende Zahlungen werden, soweit noch keine weiteren Leistungen erbracht wurden, zurückerstattet.

c) Rücktritt nach Einreichung beim Familieretshuset

Nach Einreichung der Unterlagen beim Familieretshuset gilt die vertraglich vereinbarte Hauptleistung als begonnen.

Eine Erstattung der Agenturvergütung sowie der dänischen Behördengebühr ist ausgeschlossen. Spätestens mit Einreichung der Unterlagen bei der dänischen Behörde ist der vollständige Betrag fällig.

Dies gilt auch dann, wenn

  • die Behörde zusätzliche Unterlagen verlangt,
  • sich die Bearbeitung verzögert,
  • der Antrag abgelehnt wird oder
  • die Kundinnen oder Kunden die Eheschließung später nicht mehr durchführen möchten.

7. Pflichten der Kundinnen und Kunden

Die Kundinnen und Kunden verpflichten sich,

  • vollständige und richtige Angaben zu machen,
  • sämtliche erforderlichen Unterlagen fristgerecht bereitzustellen,
  • Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Für Nachteile aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben übernimmt Einfach Heiraten in Dänemark keine Haftung.


8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sämtliche im Rahmen der Beratung überlassenen Dokumente, Checklisten, Leitfäden, Vorlagen, Ablaufpläne, Handlungsempfehlungen sowie sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie wurden auf Grundlage langjähriger Erfahrung entwickelt und sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen des gebuchten Auftrags bestimmt.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nutzung für Dritte oder gewerbliche Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.

Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.


9. Haftung

Einfach Heiraten in Dänemark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet und nur in Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.

Für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Ablehnungen des Familieretshuset oder anderer Behörden wird keine Haftung übernommen.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet und nur an diejenigen Stellen weitergegeben, soweit dies zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist, insbesondere an das Familieretshuset oder andere zuständige Behörden.

Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen auf der Website.


11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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