Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einfach Heiraten in Dänemark
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von
Einfach Heiraten in Dänemark
Inhaberin: Eleonora Menke, Grüner Weg, 25379 Herzhorn
angeboten werden.
2. Leistungen
Ich unterstütze Paare bei der Eheschließung in Dänemark, insbesondere durch:
- persönliche Beratung
- Prüfung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen
- Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen dänischen Behörde
- Organisation rund um die Eheschließung
Zusatzleistungen (nur bei separater Buchung):
- Hochzeitsfotografie
- Brautstyling
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
- eine Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Messenger) erfolgt und
- die vereinbarte Zahlung geleistet wurde.
4. Preise & Zahlungen
- Die Preise ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.
- Die dänische Behördengebühr in Höhe von 285,00 € ist nicht im Leistungspreis enthalten und muss gesondert gezahlt werden.
- Optional kann eine Anzahlung vereinbart werden.
- Spätestens mit Einreichung der Unterlagen bei der dänischen Behörde ist der vollständige Betrag fällig.
5. Rücktritt & Rückerstattung
- Ein Rücktritt ist nur möglich, solange noch keine Unterlagen bei der dänischen Behörde eingereicht wurden.
- Nach Einreichung der Unterlagen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, da die Leistung bereits erbracht wurde.
- Dies gilt auch bei Ablehnung oder Verzögerung durch die Behörden.
6. Pflichten der Kund:innen
Die Kund:innen sind verpflichtet:
- alle Unterlagen vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen
- Änderungen oder Fehler unverzüglich mitzuteilen
Für falsche oder unvollständige Angaben übernehme ich keine Haftung.
7. Haftung
Ich hafte nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Ablehnungen durch dänische Behörden wird keine Haftung übernommen.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nur an notwendige Stellen (z. B. dänische Behörden) weitergegeben.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.
Es gilt deutsches Recht.
