Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eheschließungen in Dänemark
Anbieterin:
Einfach Heiraten in Dänemark
Grüner Weg, 25379 Herzhorn
einfach.heiraten.in.daenemark@gmail.com
Stand: 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Anbieterin und ihren Kundinnen und Kunden über Beratungs-, Vorbereitungs-, Organisations- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Eheschließung in Dänemark.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils ausgewählten Leistungspaket sowie nach etwaigen individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
Das gewünschte Leistungspaket kann insbesondere über einen von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Fragebogen, über die Website, per E-Mail, WhatsApp oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg ausgewählt werden.
Maßgeblich sind das von der Kundin bzw. dem Kunden ausgewählte und von der Anbieterin bestätigte Leistungspaket, der dafür geltende Paketpreis sowie die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB.
§ 2 Gegenstand und Schwerpunkt der Agenturleistung
Gegenstand des Vertrages ist die professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation einer beabsichtigten Eheschließung in Dänemark.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit der Anbieterin bildet die administrative Vorbereitung des Verfahrens bis zur Einreichung des Antrags bei der zuständigen dänischen Behörde.
Zur administrativen Hauptleistung können – abhängig vom gebuchten Paket – insbesondere gehören:
persönliche Beratung der Kundinnen und Kunden;
Beantwortung von Fragen zum Ablauf des Verfahrens;
laufende Kommunikation während der Vorbereitung;
Erläuterung der Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen;
Hinweise dazu, wie Dokumente lesbar und behördengerecht fotografiert, gescannt oder übermittelt werden sollen;
Sichtung und Prüfung der von den Kundinnen und Kunden übermittelten Unterlagen;
Hinweise auf fehlende, unvollständige oder möglicherweise problematische Unterlagen;
Unterstützung bei der Beschaffung oder Vorbereitung noch erforderlicher Dokumente;
Sortierung und Aufbereitung der Unterlagen für das dänische Verfahren;
Vorbereitung der für den Antrag erforderlichen Angaben;
Ausfüllen bzw. Vorbereitung der erforderlichen Antragsdaten und Formulare;
Zusammenstellung des Antrags;
Übermittlung bzw. Einreichung des Antrags bei der zuständigen dänischen Behörde;
Kommunikation mit der Behörde im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs;
Bearbeitung von Rückfragen der zuständigen Behörde, soweit dies vom gebuchten Paket umfasst ist.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vorgenannten Beratungs-, Prüfungs-, Aufbereitungs- und Einreichungsleistungen einen wesentlichen Teil des wirtschaftlichen Wertes der Agenturleistung darstellen und regelmäßig einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen können.
Die administrative Hauptleistung ist erbracht, sobald die Anbieterin den Antrag auf Grundlage der von der Kundin bzw. dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente vertragsgemäß vorbereitet und bei der zuständigen dänischen Behörde eingereicht hat.
Soweit das gewählte Paket darüber hinaus weitere Leistungen nach Erteilung der Genehmigung vorsieht, insbesondere Unterstützung bei der Terminorganisation, Transferleistungen oder sonstige Zusatzleistungen, bleiben diese Bestandteil des jeweils gebuchten Pakets.
Die Anbieterin schuldet keinen Erfolg dergestalt, dass die zuständige Behörde zwingend eine positive Entscheidung treffen muss. Die Entscheidung über die Ehefähigkeit und die Erteilung einer Genehmigung liegt ausschließlich bei der zuständigen dänischen Behörde.
§ 3 Vertragsschluss und Auswahl des Leistungspakets
Die Anbieterin bietet unterschiedliche Leistungspakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang und unterschiedlichen Preisen an.
Der Gesamtpreis wird deshalb nicht pauschal in diesen AGB angegeben.
Die Kundin bzw. der Kunde wählt das gewünschte Leistungspaket insbesondere über den Fragebogen, die Website, per E-Mail oder WhatsApp aus.
Die Anbieterin bestätigt das ausgewählte Paket und den hierfür geltenden Preis insbesondere per E-Mail, WhatsApp, Buchungsbestätigung, Rechnung oder in anderer Textform.
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, die Angaben zum ausgewählten Paket und zum Preis zu überprüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Individuelle Vereinbarungen per E-Mail, WhatsApp und sonstiger elektronischer Kommunikation
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien können, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg getroffen werden.
Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über:
die Auswahl oder Änderung eines Leistungspakets;
den Paketpreis;
die Höhe der Anzahlung;
den verbleibenden Restbetrag;
Zusatzleistungen;
Zahlungszeitpunkte;
organisatorische Absprachen.
Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die vorgesehene Anzahlung 200,00 €.
Vereinbaren die Parteien individuell eine niedrigere oder höhere Anzahlung, beispielsweise 100,00 € oder 150,00 €, gilt die individuell vereinbarte Höhe.
Eine Änderung der Anzahlung verändert nicht automatisch den vereinbarten Gesamtpreis des Leistungspakets.
Beispiel: Beträgt der vereinbarte Paketpreis 650,00 € und wird individuell eine Anzahlung von 100,00 € vereinbart, verbleibt ein Restbetrag von 550,00 €.
Zur Nachweisbarkeit kann die Anbieterin eine individuelle Vereinbarung nochmals per E-Mail, WhatsApp, Rechnung oder Buchungsbestätigung bestätigen.
§ 5 Vergütung, Anzahlung und Restzahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell ausgewählten und bestätigten Leistungspaket.
Soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 200,00 €.
Der Restbetrag ergibt sich aus dem vereinbarten Gesamtpreis abzüglich der vereinbarten und geleisteten Anzahlung.
Der verbleibende Restbetrag wird fällig, sobald die zuständige dänische Behörde eine positive Entscheidung bzw. Genehmigung für das eingereichte Eheverfahren erteilt hat.
Der Restbetrag ist innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung der Anbieterin an die Kundin bzw. den Kunden über die Erteilung der Genehmigung vollständig zu zahlen.
Für die Fälligkeit genügt die Mitteilung der Anbieterin, dass die positive Entscheidung bzw. Genehmigung der zuständigen dänischen Behörde vorliegt.
Die Fälligkeit ist nicht davon abhängig, dass die Kundin bzw. der Kunde bereits einen Hochzeitstermin vereinbart hat oder die Genehmigung bereits selbst verwendet hat.
Ebenso ist die Fälligkeit nicht davon abhängig, ob die Kundin bzw. der Kunde nach Erteilung der Genehmigung tatsächlich noch heiraten möchte.
Insbesondere lassen folgende nachträgliche Entscheidungen der Kundin bzw. des Kunden die bereits eingetretene Fälligkeit unberührt:
die Kundin bzw. der Kunde entscheidet sich, vorerst nicht zu heiraten;
die Eheschließung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen;
das Paar hat sich getrennt oder gestritten;
einer oder beide Vertragspartner ändern ihre persönlichen Pläne;
die Kundin bzw. der Kunde möchte die Genehmigung derzeit nicht nutzen;
die Kundin bzw. der Kunde möchte die weitere Organisation selbst übernehmen;
die Kundin bzw. der Kunde möchte die weitere Unterstützung der Anbieterin nicht mehr in Anspruch nehmen.
Eine nach Erteilung der Genehmigung getroffene persönliche Entscheidung, die Eheschließung nicht, später oder auf andere Weise durchzuführen, fällt grundsätzlich in den persönlichen Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden und beseitigt nicht rückwirkend den Vergütungsanspruch für bereits vertragsgemäß erbrachte Agenturleistungen.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- oder sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Mitteilung über die Genehmigung und Übermittlung von Unterlagen
Sobald die Anbieterin Kenntnis davon erhält, dass die zuständige dänische Behörde eine positive Entscheidung bzw. Genehmigung erteilt hat, kann sie die Kundin bzw. den Kunden hierüber per E-Mail, WhatsApp oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg informieren.
Die Mitteilung über das Vorliegen der positiven Entscheidung ist ausreichend, um die in § 5 geregelte Zahlungsfrist auszulösen.
Soweit der Anbieterin aufgrund des gegenseitigen Vertrags ein gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zusteht, kann sie noch ausstehende eigene Leistungen bis zur Zahlung einer fälligen Gegenleistung zurückhalten.
Dies kann, soweit im konkreten Fall gesetzlich zulässig, insbesondere die weitere organisatorische Bearbeitung, Terminorganisation oder die Weiterleitung von Unterlagen betreffen.
Zwingende gesetzliche Herausgabe-, Informations- oder sonstige Verpflichtungen bleiben unberührt.
Nach vollständiger Zahlung des fälligen Restbetrags werden die noch geschuldeten Leistungen des gebuchten Pakets fortgeführt bzw. Unterlagen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang übermittelt.
§ 7 Gebühren der dänischen Behörden und Fremdkosten
Gebühren der zuständigen dänischen Behörde sind nicht Bestandteil der Vergütung der Anbieterin, soweit im jeweiligen Angebot oder Leistungspaket nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist.
Die Kundin bzw. der Kunde trägt die zum Zeitpunkt des Verfahrens geltende Behördengebühr zusätzlich zur Agenturvergütung.
Soweit die Anbieterin Behördengebühren lediglich entgegennimmt oder für die Kundin bzw. den Kunden weiterleitet, handelt es sich um Fremdkosten und nicht um Vergütung der Anbieterin.
Gleiches gilt grundsätzlich für sonstige Kosten externer Dienstleister, soweit sie nicht ausdrücklich im gebuchten Paket enthalten sind.
§ 8 Ausdrückliches Verlangen nach Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Soweit der Kundin bzw. dem Kunden aufgrund eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich verlangen, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt.
Das Verlangen kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
Beginn der Beratung;
Prüfung und Sichtung von Dokumenten;
laufende Beantwortung individueller Fragen;
Erteilung von Hinweisen zur richtigen Vorbereitung, Aufnahme, Digitalisierung und Übermittlung von Unterlagen;
Prüfung auf Vollständigkeit;
Vorbereitung des Antrags;
Ausfüllen bzw. Aufbereitung der erforderlichen Angaben;
Zusammenstellung der Unterlagen;
Kommunikation im Zusammenhang mit dem Antrag;
Einreichung des Antrags bei der zuständigen dänischen Behörde.
Die Kundin bzw. der Kunde wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten einen wesentlichen Teil der vertraglichen Agenturleistung darstellen.
Der Verbraucher kann ausdrücklich erklären:
„Ich verlange ausdrücklich, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der von mir beauftragten Dienstleistung beginnt.“
Zusätzlich kann der Verbraucher bestätigen:
„Mir ist bekannt, dass mein gesetzliches Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt, wenn ich zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und meine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt habe.“
Übt die Kundin bzw. der Kunde das gesetzliche Widerrufsrecht aus, nachdem auf ausdrückliches Verlangen bereits mit der Leistung begonnen wurde, richtet sich ein Anspruch auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bemessung eines gesetzlich geschuldeten Wertersatzes ist zu berücksichtigen, welche Beratungs-, Prüfungs-, Vorbereitungs-, Kommunikations- und Einreichungsleistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs tatsächlich erbracht wurden.
Die bloße Einreichung eines Antrags führt nicht unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen automatisch zum Erlöschen eines noch bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
Ist die vertraglich geschuldete Dienstleistung dagegen vollständig erbracht und sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Erlöschen des Widerrufsrechts.
§ 9 Umfang der administrativen Leistung nach Einreichung des Antrags
Die Parteien erkennen an, dass bei der Vorbereitung einer Eheschließung in Dänemark ein erheblicher Teil der Tätigkeit der Anbieterin regelmäßig bereits vor und mit Einreichung des Antrags erbracht wird.
Hierzu gehören insbesondere:
die vorausgegangene Beratung;
teilweise umfangreiche Kommunikation über einen längeren Zeitraum;
individuelle Beantwortung von Fragen;
Dokumentenprüfung;
Erläuterung behördlicher Anforderungen;
Hinweise zur ordnungsgemäßen Erstellung von Fotos, Scans und Kopien;
Hinweise zur Beschaffung weiterer Unterlagen;
Sortierung und Aufbereitung der Dokumente;
Prüfung auf erkennbare Unstimmigkeiten;
Vorbereitung des Antrags;
Zusammenstellung der erforderlichen Angaben;
Einreichung bei der zuständigen Behörde.
Mit vertragsgemäßer Einreichung des vorbereiteten Antrags ist die administrative Hauptleistung der Anbieterin grundsätzlich erbracht.
Soweit anschließend noch behördliche Rückfragen bearbeitet werden müssen, werden diese im Umfang des gebuchten Pakets bearbeitet.
Weitere nach der Genehmigung vereinbarte Leistungen, insbesondere Terminorganisation, Transfer oder andere Zusatzleistungen, bleiben hiervon getrennt und richten sich nach dem gebuchten Paket.
§ 10 Entscheidung des Kunden nach Genehmigung
Die Agenturleistung wird für die Vorbereitung und Durchführung des behördlichen Verfahrens erbracht und nicht davon abhängig gemacht, dass die Kundin bzw. der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich von der erteilten Genehmigung Gebrauch macht.
Liegt die Genehmigung der zuständigen dänischen Behörde vor, bleibt die vereinbarte und fällige Vergütung daher grundsätzlich auch dann geschuldet, wenn die Kundin bzw. der Kunde anschließend aus persönlichen Gründen:
nicht mehr heiraten möchte;
die Eheschließung verschiebt;
sich vom Partner trennt;
einen anderen Hochzeitstermin wählt;
das Verfahren nicht weiterführen möchte;
die Genehmigung nicht nutzt.
Ein nachträglicher Sinneswandel der Kundin bzw. des Kunden führt nicht dazu, dass bereits ordnungsgemäß erbrachte Beratungs-, Vorbereitungs-, Prüfungs-, Antrags- oder Einreichungsleistungen unentgeltlich werden.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Vollmacht und Widerruf der Vollmacht
Soweit die Kundin bzw. der Kunde der Anbieterin eine Vollmacht für die Kommunikation oder Abwicklung gegenüber der zuständigen dänischen Behörde erteilt, dient diese Vollmacht der Durchführung des Dienstleistungsvertrages.
Ein Widerruf der Vollmacht gegenüber der Anbieterin oder gegenüber der zuständigen Behörde beendet nicht automatisch den zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrag.
Der Widerruf einer Vollmacht ist insbesondere nicht automatisch mit einem gesetzlichen Widerruf des Dienstleistungsvertrages gleichzusetzen.
Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Widerruft die Kundin bzw. der Kunde die Vollmacht nach Erteilung der behördlichen Genehmigung, lässt dies die bereits eingetretene Fälligkeit des Restbetrages grundsätzlich unberührt.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
§ 12 Zusatzleistungen nach Genehmigung
Soweit das ausgewählte Paket zusätzliche Leistungen nach Genehmigung enthält, insbesondere Hoteltransfer, Begleitung, Terminorganisation, Fotografie, Styling oder sonstige Zusatzleistungen, richtet sich deren Umfang nach dem gebuchten Paket.
Nimmt die Kundin bzw. der Kunde eine im Paket enthaltene Leistung aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die konkrete Vereinbarung über das betreffende Paket.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
Soweit aufgrund der Nichtinanspruchnahme Leistungen oder Fremdkosten tatsächlich erspart werden und eine gesetzliche Anrechnungspflicht besteht, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 13 Mitwirkungspflichten
Die Kundin bzw. der Kunde hat alle zur Durchführung des Auftrags benötigten Angaben und Dokumente vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente echt, vollständig und inhaltlich zutreffend sind.
Veränderungen der persönlichen Situation, des Familienstands, des Aufenthaltsstatus oder sonstiger für das Verfahren relevanter Tatsachen sind unverzüglich mitzuteilen.
Werden Dokumente als Fotos oder Scans übermittelt, sind die Hinweise der Anbieterin zur Lesbarkeit und Qualität zu beachten.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder schlecht lesbarer Unterlagen fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Anbieterin, soweit die Anbieterin sie nicht zu vertreten hat.
§ 14 Behördliche Entscheidungen
Über die Genehmigung entscheidet ausschließlich die zuständige dänische Behörde.
Die Anbieterin schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Agenturleistungen, jedoch keine Garantie für eine bestimmte Entscheidung oder Bearbeitungszeit der Behörde.
Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen, zusätzliche Anforderungen oder ablehnende Entscheidungen der Behörde, soweit diese nicht auf einer von der Anbieterin zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
§ 15 Zahlungsverzug
Wird ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig gezahlt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug.
Nach Eintritt des Verzugs können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere ersatzfähige Verzugsschäden geltend gemacht werden.
Die Anbieterin kann nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen offene Forderungen durch einen Rechtsanwalt, ein Inkassounternehmen oder im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen.
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Anbieterin noch nicht erbrachte eigene Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Gegenforderungen zurückhalten.
§ 16 Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Anbieterin für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzerklärung der Anbieterin verarbeitet und, soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, an zuständige Behörden oder beteiligte Dienstleister übermittelt.
§ 18 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers anwendbar sind, unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen und Ergänzungen können, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
