Heiraten in Dänemark für Ukrainer §24 – Einfach & legal

Heiraten in Dänemark für Ukrainer – unkompliziert & legal

Ukrainische Paare mit Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG dürfen problemlos in Dänemark heiraten. Auch Paare, die nicht in Deutschland leben, können bis zu 90 Tage visumfrei in die EU einreisen und ihre Hochzeit in Dänemark feiern.

Wichtige Unterlagen

  • Gültiger Reisepass für beide Partner
  • Nachweis des Familienstands (ledig, geschieden, verwitwet)
  • Aufenthaltstitel oder visumfreie Einreise für Nicht-EU-Bürger, falls erforderlich

Ablauf der Hochzeit

1. Anfrage & Beratung

Kontaktieren Sie uns über WhatsApp, Telegram, E-Mail oder Telefon. Wir besprechen Ihre Wünsche, Termine und das passende Paket – mit oder ohne Begleitung.

2. Dokumenten-Check & Vorbereitung

Wir prüfen Ihre Unterlagen für die Genehmigung durch die dänischen Behörden. Falls erforderlich, können Dokumente professionell über vereinigte Dolmetscher übersetzt werden.

3. Standesamt-Termin buchen

Sobald alle Unterlagen bereit sind, buchen wir den Termin beim Standesamt für Sie.

4. Anreise & Hochzeit

Je nach Paket reisen Sie eigenständig oder mit unserem Transfer und Begleitung von Norddeutschland nach Dänemark. Wir geben Tipps zu Unterkunft, Fotolocations und Ablauf.

5. Zusatzservices

Fotograf, Stylist, Blumenstrauß, Apostille auf Wunsch – wir kümmern uns um alle Details.

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